Betriebskostenabrechnung – der Pflicht-Leitfaden
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen – Gutschriften bleiben dem Mieter erhalten.
Was muss eine Betriebskostenabrechnung enthalten?
Mindestbestandteile sind Gesamtkosten je Position, Verteilerschlüssel, der Anteil des Mieters und Vorauszahlungen. Die Aufstellung muss aus sich heraus nachvollziehbar sein – das ist die formelle Mindestanforderung des BGH.
12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB
Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Verwalter, die die Frist verpassen, verlieren den Nachforderungsanspruch des Vermieters. Korrekturen zugunsten des Mieters bleiben dagegen möglich.
Häufige Fragen
- Welche Kostenarten sind nicht umlagefähig?
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Rücklagenzuführungen sind im Mietverhältnis nicht umlagefähig (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
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Stand: 2026-05-26. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.