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Betriebskostenabrechnung – der Pflicht-Leitfaden

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen – Gutschriften bleiben dem Mieter erhalten.

Was muss eine Betriebskostenabrechnung enthalten?

Mindestbestandteile sind Gesamtkosten je Position, Verteilerschlüssel, der Anteil des Mieters und Vorauszahlungen. Die Aufstellung muss aus sich heraus nachvollziehbar sein – das ist die formelle Mindestanforderung des BGH.

12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB

Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Verwalter, die die Frist verpassen, verlieren den Nachforderungsanspruch des Vermieters. Korrekturen zugunsten des Mieters bleiben dagegen möglich.

Häufige Fragen

Welche Kostenarten sind nicht umlagefähig?

Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Rücklagenzuführungen sind im Mietverhältnis nicht umlagefähig (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

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  • ETV-Fristencheck

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Quellen

Stand: 2026-05-26. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.