BetrKV § 2 – die 17 Kostenarten
§ 2 BetrKV listet abschließend 17 umlagefähige Kostenarten – von Grundsteuer (Ziffer 1) bis Sach- und Haftpflichtversicherung (Ziffer 13). Punkt 17 erlaubt sonstige Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag konkret benannt sind.
Die 17 Ziffern in der Übersicht
Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel, Wäschepflege, sonstige.
Passende Tools
Interaktive Checks zu diesem Thema – kostenlos und ohne Anmeldung.
- Umlagefähigkeits-Risiko-Check
Schnelle Orientierung: Ist eine Kostenposition nach BetrKV §2 umlagefähig oder Verwaltungs-/Instandhaltungskosten?
Frag den Verwalterbox Assistenten
Stelle eine konkrete Frage zu diesem Thema. Der Assistent antwortet ausschließlich aus geprüften Ratgeber-Inhalten – mit Quellen, ohne Rechtsberatung.
Frage zum Thema stellenQuellen
Stand: 2026-05-26. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.