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BetrKV § 2 – die 17 Kostenarten

§ 2 BetrKV listet abschließend 17 umlagefähige Kostenarten – von Grundsteuer (Ziffer 1) bis Sach- und Haftpflichtversicherung (Ziffer 13). Punkt 17 erlaubt sonstige Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag konkret benannt sind.

Die 17 Ziffern in der Übersicht

Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel, Wäschepflege, sonstige.

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Stand: 2026-05-26. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.