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Umlagefähigkeits-Risiko-Check

Nicht jede Rechnung darf auf den Mieter umgelegt werden. Beantworten Sie ein paar Fragen zur Kostenposition.

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FAQ

Welche Kosten sind nie umlagefähig?
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Rücklagenzuführungen (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Reicht die Erwähnung im Mietvertrag?
Nein. Die Kostenart muss zusätzlich nach BetrKV umlagefähig sein und sich aus dem Mietvertrag konkret ergeben.

Disclaimer: Dieses Tool ersetzt keinen Rechtsrat. Im Einzelfall können vertragliche Sonderregeln oder Rechtsprechung abweichen.