FAQ: Heizkostenverteiler
Die HeizkostenV schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung von mindestens 50 % vor; üblich sind 70 % Verbrauch / 30 % Grundkosten.
Häufige Fragen
- Welcher Verteilerschlüssel ist zulässig?
Zulässig sind 50/50, 60/40 oder 70/30 (Verbrauch/Grundkosten). Maßgeblich ist die Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der WEG-Beschluss.
- Wer trägt die Kosten der Ablesung?
Die Ablese- und Eichkosten der Messgeräte sind umlagefähig (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).
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Stand: 2026-05-26. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.