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ETV-Fristencheck

Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens **drei Wochen** vor dem Termin zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG, sofern nicht abweichend vereinbart).

Eingaben

Standard 21 (drei Wochen). In Gemeinschaftsordnung kann länger vereinbart sein.

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Einladung, Tagesordnung und Beschlussvorlagen in einem Schritt.
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FAQ

Was passiert bei einer zu kurzen Ladungsfrist?
Beschlüsse sind anfechtbar. Fehlerhafte Einladungen führen regelmäßig zur Aufhebung gefasster Beschlüsse.
Reicht die Versandfrist?
Nein, entscheidend ist der **Zugang** beim Eigentümer, nicht der Versand.

Disclaimer: Orientierungshilfe – keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung gehen vor.