ETV-Fristencheck
Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens **drei Wochen** vor dem Termin zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG, sofern nicht abweichend vereinbart).
Eingaben
Standard 21 (drei Wochen). In Gemeinschaftsordnung kann länger vereinbart sein.
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Frage zu „ETV-Fristencheck" stellenVerwandte Ratgeber
FAQ
- Was passiert bei einer zu kurzen Ladungsfrist?
- Beschlüsse sind anfechtbar. Fehlerhafte Einladungen führen regelmäßig zur Aufhebung gefasster Beschlüsse.
- Reicht die Versandfrist?
- Nein, entscheidend ist der **Zugang** beim Eigentümer, nicht der Versand.
Disclaimer: Orientierungshilfe – keine Rechtsberatung. Abweichende Regelungen in Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung gehen vor.