Betriebskosten Frist-Rechner
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens **12 Monate** nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wählen Sie das Ende des Abrechnungszeitraums und das geplante Zugangsdatum.
Eingaben
z. B. 31.12.2025 für eine Kalenderjahres-Abrechnung
Tag, an dem die Abrechnung dem Mieter zugeht
Frist in Verwalterbox überwachen
Automatische Erinnerungen vor Fristablauf in der Wiedervorlage.
Demo starten
30 Sekunden Setup – inkl. Beleg-Capture und KI-Prüfung.
Frag den Verwalterbox Assistenten
Unsicher beim Ergebnis? Stelle eine Folgefrage zum Thema – der Assistent antwortet aus geprüften Quellen.
Frage zu „Betriebskosten Frist-Rechner" stellenVerwandte Ratgeber
FAQ
- Was passiert nach Ablauf der 12-Monats-Frist?
- Nachforderungen sind ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Gutschriften zugunsten des Mieters bleiben dagegen möglich.
- Zählt das Absende- oder das Zugangsdatum?
- Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden. Ein Postversand sollte daher rechtzeitig erfolgen.
Disclaimer: Dieses Tool ersetzt keinen Rechtsrat. Es liefert eine fristbezogene Orientierung anhand der gesetzlichen Regelfrist nach § 556 Abs. 3 BGB.