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Betriebskosten Frist-Rechner

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens **12 Monate** nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Wählen Sie das Ende des Abrechnungszeitraums und das geplante Zugangsdatum.

Eingaben

z. B. 31.12.2025 für eine Kalenderjahres-Abrechnung

Tag, an dem die Abrechnung dem Mieter zugeht

Frist in Verwalterbox überwachen
Automatische Erinnerungen vor Fristablauf in der Wiedervorlage.
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30 Sekunden Setup – inkl. Beleg-Capture und KI-Prüfung.

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FAQ

Was passiert nach Ablauf der 12-Monats-Frist?
Nachforderungen sind ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Gutschriften zugunsten des Mieters bleiben dagegen möglich.
Zählt das Absende- oder das Zugangsdatum?
Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden. Ein Postversand sollte daher rechtzeitig erfolgen.

Disclaimer: Dieses Tool ersetzt keinen Rechtsrat. Es liefert eine fristbezogene Orientierung anhand der gesetzlichen Regelfrist nach § 556 Abs. 3 BGB.